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   LAG Hamburg, 07.08.1987 - 1 Ta 5/87   

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https://dejure.org/1987,4698
LAG Hamburg, 07.08.1987 - 1 Ta 5/87 (https://dejure.org/1987,4698)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 07.08.1987 - 1 Ta 5/87 (https://dejure.org/1987,4698)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 07. August 1987 - 1 Ta 5/87 (https://dejure.org/1987,4698)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederholte Kündigung; Einheitlicher Gebührenstreitwert; Addition der Streitwerte; Kündigungsschutzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 12 Abs. 7
    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 1051
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamburg, 02.03.1977 - 1 Ta 2/77
    Auszug aus LAG Hamburg, 07.08.1987 - 1 Ta 5/87
    Der Auffassung der beschließenden Beschwerdekammer, daß insoweit eine Streitwertaddition stattzufinden habe (vgl. hierzu z.B. nur Beschluß vom 2.3.1977 - 1 Ta 2/77 - in MDR 1977, S. 525 = NJW 1977, S. 2327 mit weiteren Nachweisungen), hat sich die wohl überwiegende Rechtsprechung der LAG angeschlossen (vgl. z.B. die Nachweisungen bei Philippsen-Dörner, NZA 1987, S. 116; Zöller-Egon Schneider, a.a.O., § 3 Rn 16 Arbeitsgerichtsverfahren II 6; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, a.a.O., Anh § 3 "Arbeitsverhältnis").

    Die beschließende Beschwerdekammer hat in diesem Zusammenhang in ihrem vorgenannten Grundsatzbeschluß vom 2.3.1977, a.a.O., NJW 1977, S. 2327, darauf hingewiesen, daß die anwaltliche Tätigkeit auch angemessen honoriert werden muß.

  • BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 426/85

    Umfang der Rechtskraft des Urteils in Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.08.1987 - 1 Ta 5/87
    Dieser Gedankengang kann sich aber nur auf die einzelne Kündigung beschränken, auf die ja der Kündigungsschutzprozeß nach der sogenannten punktuellen Streitgegenstandstheorie (vgl. statt aller mit vielen Nachweisungen nur BAG, Beschluß vom 6.12.1984 - 2 AZR 754/79 - in AP Nr. 8 zu § 12 ArbGG 1979 und neuerdings wieder BAG, Urteil vom 12.6.1986 - 2 AZR 426/85 - in NZA 1987, S. 273 ff), der die beschließende Kammer folgt, ausgerichtet ist.

    Weiter ist zu beachten, daß die anwaltliche Verantwortung nach der neuesten Rechtsprechung des BAG zur sogenannten Präklusionswirkung von Urteilen im Kündigungsschutzprozeß (vgl. insbesondere BAG, Urteil vom 12.6.1986 - 2 AZR 426/85 - in z.B. d NZA 1987, S. 273 ff) noch weiterhin erheblich gesteigert worden ist.

  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.08.1987 - 1 Ta 5/87
    Es ist in der Rechtsprechung und der Literatur streitig, ob dann, wenn mehrere Kündigungen desselben Arbeitsverhältnisses mit Klagen oder Klagerweiterungen in demselben Rechtsstreit angegriffen werden, für alle auch die in § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG festgelegte Streitwertobergrenze gilt und unter Berücksichtigung dieser nur ein einheitlicher Streitwert festgesetzt werden kann, der insgesamt drei Monatsverdienste des Klägers nicht überschreitet (vgl. hierzu statt aller nur BAG, Beschluß vom 20.1.1967 - 2 AZR 332/65 - in AP Nr. 12 zu § 12 ArbGG 1953; BAG, Beschluß vom 16.12.1976 - 5 AZR 824/78 -/unveröffentlicht/; LAG Hamburg, Beschluß vom 11.11.1983 - 1 Ta 12/83 - in AnwBl 1984, S. 316; BAG, Beschluß vom 6.12.1984 - 2 AZR 754/79 - in AP Nr. 8 zu § 12 ArbGG 1979; LAG Hamburg, Beschluß vom 28.2.1985 - 1 Ta 14/84 - soweit ersichtlich, nicht veröffentlicht; LAG Bremen, Beschluß vom 13.2.1987 - 4 Ta 5/87 - in MDR 1987, S. 525; Egon Schneider, MDR 1985, S. 270; Philippsen-Dörner, NZA 1987, S. 113 ff/115; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 45. Aufl. 1987, Anh § 3 "Arbeitsverhältnis"; Zöller-Egon Schneider, 15. Aufl. 1987, § 3 Rn 16 Arbeitsgerichtsverfahren II 5).

    Dieser Gedankengang kann sich aber nur auf die einzelne Kündigung beschränken, auf die ja der Kündigungsschutzprozeß nach der sogenannten punktuellen Streitgegenstandstheorie (vgl. statt aller mit vielen Nachweisungen nur BAG, Beschluß vom 6.12.1984 - 2 AZR 754/79 - in AP Nr. 8 zu § 12 ArbGG 1979 und neuerdings wieder BAG, Urteil vom 12.6.1986 - 2 AZR 426/85 - in NZA 1987, S. 273 ff), der die beschließende Kammer folgt, ausgerichtet ist.

  • LAG Bremen, 13.02.1987 - 4 Ta 5/87

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren -

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.08.1987 - 1 Ta 5/87
    Es ist in der Rechtsprechung und der Literatur streitig, ob dann, wenn mehrere Kündigungen desselben Arbeitsverhältnisses mit Klagen oder Klagerweiterungen in demselben Rechtsstreit angegriffen werden, für alle auch die in § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG festgelegte Streitwertobergrenze gilt und unter Berücksichtigung dieser nur ein einheitlicher Streitwert festgesetzt werden kann, der insgesamt drei Monatsverdienste des Klägers nicht überschreitet (vgl. hierzu statt aller nur BAG, Beschluß vom 20.1.1967 - 2 AZR 332/65 - in AP Nr. 12 zu § 12 ArbGG 1953; BAG, Beschluß vom 16.12.1976 - 5 AZR 824/78 -/unveröffentlicht/; LAG Hamburg, Beschluß vom 11.11.1983 - 1 Ta 12/83 - in AnwBl 1984, S. 316; BAG, Beschluß vom 6.12.1984 - 2 AZR 754/79 - in AP Nr. 8 zu § 12 ArbGG 1979; LAG Hamburg, Beschluß vom 28.2.1985 - 1 Ta 14/84 - soweit ersichtlich, nicht veröffentlicht; LAG Bremen, Beschluß vom 13.2.1987 - 4 Ta 5/87 - in MDR 1987, S. 525; Egon Schneider, MDR 1985, S. 270; Philippsen-Dörner, NZA 1987, S. 113 ff/115; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 45. Aufl. 1987, Anh § 3 "Arbeitsverhältnis"; Zöller-Egon Schneider, 15. Aufl. 1987, § 3 Rn 16 Arbeitsgerichtsverfahren II 5).

    Der vermittelnden Ansicht des LAG Bremen (vgl. Beschluß vom 13.2.1987 - 4 Ta 5/87 - in MDR 1987, S. 525) vermochte die beschließende Beschwerdekammer nicht beizutreten.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.1984 - 1 Ta 246/84

    Kündigungsschutzklage; Kostenprivilegierung; Streitgegenstand; Gegenstandswert

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.08.1987 - 1 Ta 5/87
    Dieser Rechtsansicht hat sich die beschließende Kammer in ihrem Grundsatzbeschluß vom 28.2.1985 - 1 Ta 14/84 - angeschlossen, nachdem sie zunächst die gegenteilige Auffassung der Einzelbewertung für jede Kündigung mit Gesamtaddition vertreten hatte (vgl. z.B. die Beschlüsse vom 12.5.1982 - 1 Ta 63/82 -, vom 27.1.1983 - 1 Ta 199/82 -, vom 11.11.1983 - 1 Ta 12/83 - und vom 13.12.1984 - 1 Ta 246/84).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.1982 - 1 Ta 63/82

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen - ein Verfahren - dreifaches

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.08.1987 - 1 Ta 5/87
    Dieser Rechtsansicht hat sich die beschließende Kammer in ihrem Grundsatzbeschluß vom 28.2.1985 - 1 Ta 14/84 - angeschlossen, nachdem sie zunächst die gegenteilige Auffassung der Einzelbewertung für jede Kündigung mit Gesamtaddition vertreten hatte (vgl. z.B. die Beschlüsse vom 12.5.1982 - 1 Ta 63/82 -, vom 27.1.1983 - 1 Ta 199/82 -, vom 11.11.1983 - 1 Ta 12/83 - und vom 13.12.1984 - 1 Ta 246/84).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.1990 - 8 Ta 71/90

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren

    Ein erheblicher Teil der Instanzgerichte (vgl. die Nachweise in GK-KR, Friedrich, aaO. und bei Philippsen/Dörner, aaO.; vgl. ferner Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 6. Aufl., § 93 A. I. a. 3.) ist der Auffassung, dass die gegen die mehreren Beendigungsakte gerichteten Anträge jeweils gesondert zu bewerten und die Werte zu addieren seien (vgl. z.B. ausführlich LAG Hamburg vom 7.8.1987 in JurBüro 1988, 1153 ff.), wobei freilich häufig auch eine erhebliche, insbesondere an der Differenz zwischen den Beendigungsakten orientierte Reduzierung bei den gegen die späteren Beendigungsakte gerichteten Anträge für geboten und teilweise auch trotz getrennter Bewertung eine Überschreitung der Grenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG für unzulässig erachtet wird.
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